MIGA Consulting
KI-Act und verantwortungsvoller KI-Einsatz
Stand: 18. September 2026
MIGA Consulting setzt KI-Anwendungen unterstützend, transparent und unter menschlicher Verantwortung ein. Diese Hinweise beschreiben unseren derzeitigen betrieblichen Rahmen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Unser Verantwortungsrahmen
- Wir prüfen den Zweck, die Risiken und die Rolle von MIGA vor dem Einsatz eines KI-Systems.
- KI-Ausgaben werden fachlich bewertet und nicht ungeprüft als verbindliche Sach- oder Rechtsauskunft übernommen.
- Wir verwenden keine KI für verbotene Praktiken oder für eine automatisierte Benachteiligung von Personen.
- Vertrauliche Mandatsdaten werden nicht ohne geeignete Rechtsgrundlage, Schutzmaßnahmen und vertragliche Prüfung in öffentliche KI-Dienste eingegeben.
- Wenn eine gesetzliche Transparenzpflicht greift, kennzeichnen wir KI-Interaktionen oder relevante KI-generierte Inhalte entsprechend.
Was gilt für MIGA als Einzelunternehmen?
Die Rechtsform als Einzelunternehmen führt nicht automatisch zu einer Ausnahme vom KI-Act. Entscheidend ist, ob MIGA ein KI-System als Anbieter auf den Markt bringt oder ein bestehendes System unter eigener Verantwortung einsetzt. Bei der Nutzung externer Modelle als Arbeitsmittel ist MIGA regelmäßig Nutzer beziehungsweise Betreiber des konkreten Einsatzes; zusätzliche Anbieterpflichten können entstehen, wenn ein eigenes KI-System angeboten, wesentlich verändert oder unter eigener Marke bereitgestellt wird. Die Einordnung wird deshalb je Anwendungsfall geprüft.
KI-Kompetenz und menschliche Kontrolle
Wir halten die für die eingesetzten Systeme erforderliche KI-Kompetenz aktuell, dokumentieren relevante Einsatzbereiche und berücksichtigen Grenzen, Fehlerquellen und Datenschutzrisiken. Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlich erheblicher Wirkung werden nicht allein aus einer KI-Ausgabe abgeleitet.
Aktueller Website-Einsatz
Die öffentliche Website verwendet derzeit keinen KI-Chatbot, der Besuchern automatisch individuelle Antworten erteilt. Für eigene Inhalte und interne Arbeitsabläufe können OpenAI-, Claude- oder Google-Gemini-Dienste eingesetzt werden. Dabei gelten Zweckbindung, Datenminimierung, menschliche Prüfung und die jeweils vereinbarten Anbieterbedingungen.
Rechtsgrundlage und Aktualisierung
Maßgeblich sind insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Act), die jeweils anwendbaren Übergangsfristen und ergänzende Datenschutz- und Vertragsanforderungen. Wir beobachten die weitere Konkretisierung und aktualisieren diesen Hinweis, wenn sich der konkrete Einsatz oder die rechtlichen Anforderungen ändern.
EU-KI-Verordnung auf EUR-Lex · Informationen der Europäischen Kommission